Versicherung

Betriebsschließungsversicherung trotz Bayerischer Lösung

17.12.2020

Im Frühjahr 2020 haben viele Betriebe Ihre Ansprüche aus der Betriebschliessungsversicherung angemeldet.

Durch Gespräche mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium, deswegen der Name "Bayerische Lösung", haben sich eine Vielzahl der Versicherer zusammengetan und die Ansprüche abgelehnt, den Betrieben aber ein Kulanzangebot unterbreitet. Viele Betriebe haben dieses angenommen und auf weitere Ansprüche verzichtet.

 

Besteht nun aber ab November ein weiterer Anspruch trotz Bayerischer Lösung?

 

Deutsche Tourismusborese

 

Die Möglichkeit kann bestehen. Eine Anfrage beim Fachanwalt lohnt sich also. Laut einer Entscheidung des BGH aus 2007 geht hervor, dass Versicherungen nicht Ihre "überlegene Stellung" ausnutzen dürfen. Dieses Urteil ist zwar zur Berufsunfähigkeit erlassen worden, es zeigt aber auffällige Parallelen zum aktuellen Fall.

 

Es geht vor allem darum, ob Versicherungen den Schaden im Frühjahr nicht "klein" gerechnet haben. Hätte man den Versicherten nur eine 15%ige Kulanz angeboten, hätten viele dies ausgeschlagen. Somit stellt sich die Frage, ob die zugesagten 50% nicht genau diesen Bestand erfüllen, nämlich eine Ausnutzung der überlegenen Stellung von Versicherungen.

 

So ist es durchaus empfehlenswert trotz "Bayerischer Lösung" zu prüfen, ob weiterhin Ansprüche bestehen. Hier lohnt sich der Gang zum Fachanwalt.

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