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Corona-Pandemie - zahlreiche Maßnahmen fallen weg

22.03.2022

Das geänderte Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten bundesweiten Schutzmaßnahmen wurde durch den Bundestag und Bundesrat abgesegnet.

 

Das gilt zukünftig:

 

Der Weg für für das Fallen der meisten bundesweiten Corona-Maßnahmen in Deutschland ist frei. Am vergangenen Freitag ließ der Bundesrat, zwar unter großem Protest, ein neues Gesetz bezüglich der Pandemie-Regelungen passieren. Dieses hatte der Bundestag kurz zuvor beschlossen. Das Gesetz beinhaltet entscheident weniger flächendeckende Schutzmaßnahmen im Alltag. Das Vorgehen der neuen Ampel-Koalition erntete für ihr Umgehen mit der Pandemie ordentlich Kritik. Gesundheitsminister Karl Lauterbach fügte jedoch hinzu, dass die Möglichkeit bestehe bei regionalen Corona-Ausbrüchen, schärfere Beswchränkungen erlassen zu können.

 

Rechtsgrundlage

Gültig ist das neue Infektionsschutzgesetz seit vergangenem Sonntag, den 20. März 2022.

 

Die Masken- und Testpflicht soll weiterhin in gefährdeten Gruppen wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelten. Für Busse und Bahnen reicht letztendlich nur die Maske. Zudem tritt eine so genannte Hotspot-Regelung in Kraft, die es den einzelnen Bundesländern ermöglicht weitgehende Beschränkungen umzusetzen sofern das Landesparlament eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Alle Bundesländer wollen aber eine Übergangsfrist nutzen und Ihre Auflagen bis längstens zum 02. April 2022 aufrechterhalten.

 

Ampel-Koalition erntet Kritik für neues Gesetz

Nur die Mitglieder der Ampel-Koalition SPD, Grüne und FDP stimmten im Bundestag für das neue Infektionsschutzgesetz. Die 364 Stimmen reichten gegenüber den 277 Stimmen die dagegen stimmten aus um das Gesetz umzusetzen. Zudem gab es zwei Enthaltungen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach rechfertigte die Entscheidung  mit den Worten, es sei ein "schwerer Kompromiss". „Wir können nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, um eine kleine Gruppe von Impfunwilligen und denjenigen, die nicht bereit sind, die Maßnahmen mitzutragen, um diese zu schützen.“

 

Die aktuell vorherrschende Omikron Variante zeigt keine Kliniküberlastungen oder sonstige Auffälligkeiten um die ursprünglichen Maßnahmen beizubehalten. Im Bundesrat hingegen rechnet man hart mit der Regierung ab und kritisiert diese. Volker Bouffier (Ministerpräsident Hessen) äußert: „Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig.“ Eine wirkliche Abstimmung soll es auch nicht gegeben haben. Verschiedene ausschlaggebende Aspekte seien ebenfalls nicht geklärt, wie eine steigende Inzidenz.

 

Auf die einzelnen Bundesländer kommt eine große Verantwortung zu, die Nutzung der Übergangsfrist und Regelungen für Hotspots zu umzusetzen. „Wenn die neuen Maßnahmen nicht ausreichen werden, müssen wir nachsteuern.“ erläutert Fachpolitikerin der Grünen Kirsten Kappert-Gonther.

 

Die Zukunft wird Antworten bezüglich des neuen Infektionsschutzgesetzes bringen. Ob es greift, oder ob die Öffnungsschritte zu optimistisch waren, wird sich über lang oder kurz zeigen.

 

 

 

 

 

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