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Klagen gegen Bettensteuer erfolglos

18.05.2022

Citytax, Kulturfördergabe oder Beherbergungssteuer - Sie hat viele Bezeichnungen. Jedoch sind Hoteliers nicht damit zufrieden...

 

Es geht um die Bettensteuer. Seid kurzer Zeit ist eine Entscheidung bezüglich einer solcher Steuer gefallen. Klagen und Beschwerden gegen die Bettensteuer wurden innerhalb des Verfassungsgerichts von Richterinnen und Richtern des ersten Senats abgewiesen.

 

Aber was ist überhaupt eine Bettensteuer?

Bekannt ist diese Steuer und verschiedenen Namen und wird in einigen Kommunen bereits erhoben. Vom Prinzip her sind sie aber alle gleich. Es wird pro Person und pro Nacht ein Anteil des Übernchtungspreises fällig. In der Regel liegt dieser etwa bei 5%. Anders kann es auch sein, das ein fester Betrag verlangt wird. Dieser liegt meist bei 3€. Aber auch hier gibt es verschieden Varianten. Hamburg regelt die Steuer beispielsweise so, das die Höhe des Betrages sich nach der Höhe des Übernachtungspreises richtet.

 

Zu einer Bettensteuer ist es gekommen, da Hotels vor geraumer Zeit im Bereich Umsatzsteuer erheblich entlastet wurden. Diese sank Anfang 2010 von 19% auf 7% ab. Letztendlich sei diese Steuer nur eine Reaktion von eher klammen Kommunen. Für Pflichtreisende wie zum Beispiel Dienstreisende wurde im Jahr 2012 beschlossen, das diese von der Steuer ausgenommen sind. Hier liegt die Aufgabe bei den Hotels das Geld einzuziehen und abzuführen.

 

Steht hier eine Benachteiligung im Aufwand für die Hoteliers im Raume? Die Verfassungsrichter sind anderer Meinung und halten eine solche Maßnahme für gerechtfertigt. "Eine direkte Erhebung bei den Übernachtungsgästen wäre nicht praktikabel", äußerten Sie sich. " 2019 hatten insgesamt 30 Kommunen bereits eine Bettensteuer. Konkret richten sich die Beschwerden aber gegen die Hamburger Kultur- und Tourismustaxe, die Citytax in Bremen und Bremerhaven und die Freiburger Übernachtungssteuer.

 

So ragiert die Branche

Unverständnis kommt bei der DEHOGA und dem Hotelverband Deutschland (IHA) auf: " „Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben. Leider wurden dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche“

 

Diese Entscheidung treffe die Branche zum ungünstigsten Zeitpunkt. So beläuft sich der Umsatzrückgang für die Beherbergungsbetriebe im 1. Quartal 2022 im Vergleich zu dem Vorkrisenjahr 2019 auf minus 39,7 Prozent. In 2020 verzeichnete die Hotellerie durch die harten Corona-Maßnahmen einen Verlust von minus 45,7 Prozent, in 2021 von minus 44,8 Prozent.

 

„Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert“, erklären DEHOGA und IHA. „Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken.“

 

Zuvor haben sich beide Verbände gegen eine Erhebung der Bettensteuer bei privaten und beruflichen Reisen eingesetzt.

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