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Reisesommer in Gefahr - Corona und Krieg zugleich

09.03.2022

Gelockerte Corona-Regeln, Reiselust... alles scheint nun immer mehr in Richtung Normalität zu gehen. Doch der Schein trügt. Seit nun ca. 2 Wochen herrscht Krieg in Europa. Unbeschwert reisen bleibt also zunächst einmal erschwert. Der russische Angriff auf die Ukraine schnürrt der ganzen Welt wortwörtlich "die Kehle" zu. Bei vielen ist die Planung des Urlaubes von Unsicherheiten geplagt. Man stellt sich die Frage, ob es richtig wäre, jetzt zu reisen während andere um Ihr Leben fürchten müssen.

 

Fakt ist und bleibt aber, Angst und Unsicherheitsgefühle sind keine Stornierungsgründe. Ein sinnvoler Weg jedoch ist es, sich vorab abzusichern und sich zu informieren unter welchen Umständen und wie lange im voraus eine Reise ohne jegliche Angabe von Gründen storniert werden kann.

 

Lieber einen Flex-Tarif buchen?

Zumindest hier hat die Corona-Pandemie etwas gutes mit sich gebracht. Pauschalreiseveranstalter sind aufgrund der undurchsichtigen Lage wesenhtlich flexibler im Bereich umbuchen und stornieren geworden. Die sogenannten Flex-Optionen sind mittlerweile in fast jeder Buchung inkludiert. Wenn nicht ist es in jedem Fall sinvoll diese dazu zu buchen. "Ja, die Tarife kosten oft Aufpreis, aber nicht so viel, dass es einen ruiniert." sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Insbesondere bei hochpreisigen Reisen macht das dazu buchen Sinn. Denn der Krieg in der Ukraine mit seinen noch nicht absehbaren Folgen für die Sommerreisesaison ist das eine. Corona auf der anderen Seite ist ebenfalls noch da.

 

Seit vergangener Woche sind einige Länder zwar keine offiziellen Risikogebiete mehr, es besteht aber immer noch das Risiko das diese Länder durch steigende Inzidenzen wieder zu solch einem Gebiet werden könnten.

 

Auf Details sollte geachtet werden

Ein Problem innerhalb dieser Flex-Tarife ist aber die oftmals begrenzte Zeit zum umbuchen oder stornieren. "Das Maximale, was ich gesehen habe, sind 14 Tage vorher." erklärt Karolina Wojtal. Ob sich ein Land oder Gebiet zu einem Hotspot entwickelt kann meist 2 Wochen vorher noch gar nicht gesagt werden. Somit ist es äußerst ratsam die Details genau zu lesen und im Vertrag festzuhalten unter welchen Umständen eine Stornierung oder Umbuchung möglich ist.

 

Anpassung der Reiseversicherung

Ergänzenden Schutz kann man sich mit Reiseversicherungen holen. Allerdings braucht es hier - im Gegensatz zu den Flex-Tarifen - einen Grund, um sie zu aktivieren, so Wojtal. Angst, Unsicherheit oder die Tatsache, dass man es sich anders überlegt hat mit der Reise, scheiden als Gründe aus.

 

Gänginge Gründe für eine Reiseabsage sind oft Dinge wie Krankheit oder ähnliches. Gerade alte Policen enthalten laut Wojtal oft auch Pandemieausschlussklauseln und schließen Reisen in Länder, für welche eine Reisewarnung besteht, oft aus. Sie rät: Das sollte man prüfen und gegebenenfalls den Versicherer um Anpassung bitten.

 

Kulanzen

Reiseveranstalter sind aufgrund der aktuellen Lage mit dem Krieg und Corona oftmals kulant und buchen diese Reisen um oder stornieren Sie. Hier geht man davon aus das dies der Fall sein wird um zusätzliche Sicherheit bei Buchung zu gewährleisten.

 

Bei Individualreisen gilt es aber die Augen besonders offen zu halten, da hier die selbst zusammengestellten Leistungen oftmals nicht komplett abgesichert sind oder nur vereinzelnd.

Ein Beispiel: Hat man ein Hotel in einem Land gebucht, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wird, können sich Pauschalreisende je nach Situation vor Ort auf das Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände berufen. Wurden Flug und Hotel jedoch getrennt gebucht und ist das Hotel weiter geöffnet, kann es die Leistung ja anbieten.

 

Und dann? Wojtal sagt, in der Regel müsse der Kunde in so einem Fall trotzdem zahlen. Nur selten ließen sich die Hoteliers auf Kulanz ein. Oft reagierten sie mit Desinteresse auf eine solche Kundenanfrage, lautet die Erfahrung der Verbraucherrechtsexpertin.

 

Man sollte also bei Buchung darauf achten ob die einzelnen Vertragspartner eine Umbuchung oder Stornierung anbieten.

 

 

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