Überbrückungshilfe 3 Digitalisierung wie

Überbrückungshilfe III und Digitalisierung: Welche Chancen gibt es?

19.02.2021

Trotz des andauernden Lockdowns bietet die Überbrückungshilfe 3 erstmalig Perspektiven.

Die Überbrückungshilfe 3 kann ab sofort beantragt werden kann und wurde für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 beschlossen. Die bietet der Hotellerie neue Chancen und Perspektiven, da nun auch die Kosten für die Digitalisierung gefördert werden. Mit dieser Entscheidung gibt die Regierung einer Branche, die sie bisher eher vernachlässigt hat, zum ersten Mal eine klare Perspektive sich für die Zukunft besser aufzustellen.

 

Wie können Sie als Hotelier diese Förderung in Anspruch nehmen?

Wir haben für Sie recherchiert:  Digitalisierungsprojekte werden von der Bundesregierung einmalig mit einer Summe von bis zu 20.000 Euro gefördert. Förderungsfähig sind jene Kosten, die von März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Förderungsfähige Kosten der Digitalisierung sind beispielsweise der Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops sowie die Eintrittskosten bei großen Plattformen.

Aber natürlich gibt es auch hier einen Haken: Es handelt sich um eine einmalige Förderung, die daher nicht auf verschiedene voneinander unabhängige Projekte aufteilbar ist.

 

Die Förderung wird nicht seperat beantragt sondern im Rahmen des regulären Antrags für die Überbrückungshilfe III. Der Antrag muss über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt oder über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten hierfür werden ebenfalls bezuschusst.

 

Voraussetzung für die Überbrückungshilfe III sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Unternehmen, die keine November- und/ oder Dezemberhilfe beantragt haben, können auch für diese Monate die Überbrückungshilfe 3 beantragen.

 

Wie nutzen Sie diese Chance optimal?

Bei den neuen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Überbrückungshilfe III handelt es sich um eine einmalige Gelegenheit, die jeder Hotelier nutzen sollte. Die Entscheidung, für welche Projekte man die Förderung beantragen möchte, sollte allerdings gut überlegt werden, da es sich nur um eine einmaige Förderung handelt. Zu beachten ist ebenfalls, dass das Projekt auch wirklich förderungsfährig ist, denn nicht alles was digital ist, wird auch im Rahmen der Förderung anerkannt.

 

Aus diesem Grund haben wir drei unterschiedliche Digitalisierungspakete entwickelt, die sich an die Bedürfnisse der Hotels aber auch an die Förderungsbedingungen anpassen.

Alle unsere Pakete haben das Ziel, den Vertrieb der Hotellerie zu digitalisieren und zu fördern und so mehr provisionsfreie Direktbuchungen zu erziehlen.

 

In jedem Paket ist eine einjährige Präsenz auf INSIDE - DAS Hotelportal sowie auf der Deutschen Tourismusboerse, der ersten digitalen Publikumsmesse für die Hotellerie, enthalten. Darüber hinaus enthält jedes Paket die Erstellung einer digitalen Gästemappe inklusive Meldeschein, die Einbindung eines Shopsystem für den Verkauf von Gutscheinen und Artikeln sowie die Einbindung sämtlicher Suchmaschinenoptimierungsprozesse. Dies stellt sicher, dass Sie online optimal gefunden werden und mehr Buchungen erzielen. Darüber hinaus ist in dem Digitalisierungspaket II noch eine monatliche Impulsaktion, um ihre Gäste zu klassifizieren und zu binden, inkludiert sowie bei dem Digitalisierungspaket III die professionelle Erstellung einer Homepage für Ihr Hotel.

 

Lassen Sie sich beraten

Da das Thema Überbrückungshilfe III und Digitalisierungsförderung kompliziert und unübersichtlich sein kann, bieten wir hierzu Webinare in Form von Strategieworkshops an. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen, daran teilzunehmen!

 

Zur Anmeldung

 

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