Überbrückungshilfe soll vereinfacht und verbessert

Überbrückungshilfe soll vereinfacht und verbessert werden

21.01.2021

Leichtere Beantragung und großzügigere Förderung,

das verspricht die Überbrückungshilfe III. Sie soll nicht nur leichter zu beantragen sein, sondern auch mehr Unternehmen zur Verfügung stehen.

Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro können diese beantragen, wenn sie in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% haben.

 

Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

Nachdem mehrfach kritisiert wurde, dass die vorherigen Abschlagszahlungen deutlich zu niedrig sein, werden diese nun auf bis zu 100.000 Euro erhöht. Die Überbrückungshilfe selbst kann bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat betragen.

 

Besonders betroffene Branchen werden berücksichtigt

Für den Einzelhandel und die Reisebranche gibt es nun gezielte Regelungen. So sollen in der Tourismusbranche beispielsweise Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen berücksichtigt werden.

 

Förderungsdauer bis Juni 2021

Der Förderzeitraum beginnt mit November 2020 und endet aktuell mit Juni 2021. Eine Doppelförderung ist allerdings ausgeschlossen. Unternehmen die bereits November- oder Dezemberhilfen erhalten haben, sind für diese beiden Monate also nicht antragsberechtigt.

 

Die Verbesserung der Hilfszahlungen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt nur die Frage, ob auch bei der Umsetzung aus den vergangenen Fehlern gelernt wird und es bei der Auszahlung der Hilfsgelder nicht zu ähnlichen Pannen kommt.

 

 

 

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