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Ukraine Flüchtlinge als Beschäftigte in Hotellerie und Gastronomie

17.03.2022

Welche Möglichkeiten gibt es?

Menschen aus der Ukraine, die sich auf Grund des Krieges in Deutschland aufhalten, haben eine automatische Aufenthaltsgenehmigung von 90 Tagen. Sie haben eine rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung. Somit besteht auch die Möglichkeit eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. 

 

Wichtig für alle Arbeitgeber, lassen Sie sich diese Arbeitserlaubnis unbedingt zeigen, die Aufenthaltsgenehmigung alleine reicht nicht aus. 

 

Das erfolgt bei der örtlichen Ausländerbehörde, wo Hoteliers und Gastronomen umgehend einen Termin für eine unbürokratische Erteilung der Arbeitsmarkterlaubnis für ihre zukünftigen ukrainischen Mitarbeiter/Innen vereinbaren sollten. Eine zusätzliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist in diesem Fall nicht nötig.

 

Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es auf den FAQ-Seiten des Bundesinnenministeriums BMI (auch in ukrainischer Sprache) und in einem Papier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände BDA.

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