Mitarbeiter

Urlaubskürzung bei Kurzarbeit ist rechtens

02.12.2021

Urteil lässt die Anrechnung des Urlaubes bei Kurzarbeit Null zu

Ein Urteil im Falle einer Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null lässt es zu, dass Arbeitgeber den Urlaubsanspruch verrechnen. Eine Mitarbeiterin hatte dagegen geklagt, der Unternehmer bekam im Urteil recht. 

 

So werden die Tage während Kurzarbeit Null bzgl. des gesetzlichen Urlaubsanspruchs angerechnet und dementsprechend abgezogen. Der Urlaub richtet sich nach den geleisteten Arbeitstagen, anhand derer auch die Urlaubstage berechnet werden. 

 

Aufgrund der Wucht der vierten Corona-Welle in Deutschland könnte der Richterspruch für zehntausende von Mitarbeitern Auswirkungen haben. Warum ist von einem Grundsatzurteil die Rede?

 

"Das Bundesarbeitsgericht kann eine rechtliche Lücke schließen", sagte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. Der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel sagte in der Verhandlung, "unser Problem ist explizit im Bundesurlaubsgesetz nicht geregelt".

 

Bis heute sind allerdings Unternehmen kulant und rechnen in den meisten Fällen keine Urlaubstage an, ob sich dieses jetzt nach dem Richterspruch änder, bleibt abzuwarten.

 

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