Corona Abwehr Infektionsschutz

Was bedeutet die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ?

23.04.2021

Die Entscheidung steht!

Wie wir alle mitbekommen haben hat der Bund am 22.04.2021 die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Aber welche Konsequenzen bringt die neue Schutzverordnung mit sich?

 

Fest steht jedenfalls, es heißt für jeden einzelnen von uns, Abstriche müssen weiterhin gemacht werden. Die Hoffnung auf Besserung besteht trotzdem bei jedem.

 

Zunächst aber ein kleiner Blick auf die wichtigsten Aspekte der beschlossenen „Notbremse“.

Es gilt eine Kontaktbeschränkung. Das bedeutet es darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Zudem gilt eine Ausgangssperre in einem Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Ausgenommen ist selbstverständlich die Abwendung von Gefahren am Leib, Leben oder Eigentum. Sport oder Spaziergänge sind weiterhin bis Mitternacht erlaubt, vorausgesetzt diese finden alleine und nicht auf Sportanlagen statt.


Geschäfte dürfen bis zu einer 7-Tage Inzidenz von 150 mit Terminabsprache und negativen Testergebnis betreten werden. Wird diese überschritten, gilt nur noch das klick und collect verfahren – bestellen und abholen.

Weiterhin dauerhaft geöffnet bleiben Läden für Lebensmittel, Drogerie und lebenswichtige Bestandteile für Mensch und Tier.

 

Wer sich aber noch genauer über die beschlossenen Regeln informieren möchte, findet weitere Informationen auf der Website der Bundesregierung.

 

Die beschlossenen Maßnahmen sollen bis maximal 30.Juni 2021 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt soll laut Aussage der Bundesregierung durch Voranschreiten der Impfkampagne der Virus weitgehend zurückgedrängt werden.

„Impfen und testen alleine, reicht nicht um die dritte Welle zu brechen“, äußert Bundesgesundheitsminister Spahn und spricht sich für die beschlossene Notbremse aus.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die diese Notbremse bekanntlich ins Leben gerufen hat, sieht diese als dringend notwendig. „Mir ist bewusst, dass sich die Beliebtheit der Notbremse in Grenzen hält.“ Sie bezeichnet die beschlossenen Regeln als „Wellenbrecher für die dritte Welle“.

 

Welche Frage uns aber alle beschäftigt ist, wie geht es weiter mit unserer Wirtschaft?

Fakt ist, keiner weiß aktuell, wie lange wir noch mit dem Virus zu kämpfen haben.
Viele Betriebe werden die Zeit der Pandemie nicht überleben. Aber wie geht es für die Betriebe weiter, die diese wirklich verkorkste Zeit meistern?

Man muss sich tatsächlich Gedanken darüber machen, ob gar komplette Branchen von der Bildfläche verschwinden.


Und damit ist nicht nur die Insolvenz der Betriebe gemeint. Zukünftig werden sich Arbeitnehmer umorientieren und förmlich in andere Branchen flüchten.

 

Hier aber ist das Sprichwort „die Hoffnung stirbt zuletzt“ an der richtigen Stelle. Aber was nützt uns Hoffnung, wenn keine Aussichten da sind?

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