Überbrückungshilfe soll vereinfacht und verbessert

Was ist neu bei der Überbrückungshilfe III?

30.04.2021

Um Unternehmen und selbstständige besser zu unterstützen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben deshalb die Überbrückungshilfen erneut erweitert.


Zum einen wurden die Zuschüsse erhöht. Jedes Unternehmen, das seit November 2020 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten hat, erhält einen Eigenkapitalzuschuss.


Unternehmen, deren Umsatzeinbruch 70 Prozent übersteigt, erhalten darüber hinaus 100 Prozent der Fixkosten erstattet. Vor der Nachbesserung waren es nur 90 Prozent.
Darüber hinaus sind nun auch kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, antragsberechtigt
In begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen die Möglichkeit eingeräumt können Antragssteller alternative Vergleichszeiträume im Jahr 2019 zur Ermittlung des Umsatzrückgangs wählen.


Auch auf die besonders von den Auswirkungen der Pandemie betroffenen Branchen wird bei den Nachbesserungen der Überbrückungshilfe III eingegangen.


Unternehmen der Reise-, Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft erhalten eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die Anschubhilfe ist auf maximal 2 Millionen Euro gedeckelt.


Antragssteller der Kultur- und Veranstaltungsbranche erhalten außerdem eine Erstattung von Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums, statt wie bisher ab März 2020, zwischen März und Dezember 2020.


Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender haben nun Sonderabschreibungsmöglichkeiten für mehr Waren.


Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite für die Überbrückungshilfe III. 

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