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Die Bundesregierung hat ein Mindestbußgeld in Höhe von 50,-- EUR festgelegt, sollte ein Gast falsche Daten im Restaurant hinterlassen.
Auch Gastgeber werden bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht zur Kasse gebeten. (Bayern bis zu 1.000,-- EUR Bußgeld) Doch einige Fragen bleiben offen. Wie will man das denn nachverfolgen?
Wer möchte denn Donald Duck finden und zur Kasse bitten? Wenn jemand dort seine falschen Kontaktdaten hinterlässt, wer soll denn dann die richtigen finden. Wir meinen, so wird das schwierig.
Ein digitaler Weg diese Daten aufzunehmen, und zwar mittels einer Email als zusätzliches Feld. Der Gast erhält zur eindeutigen Identifikation eine Email mit seinen Daten und muss diese bestätigen (Double-OptIn-Verfahren).
Der Gastgeber erhällt eine Meldung im dazugehörigen System und kann somit seine Sorgfaltspflicht nachweisen. Fertig!
So werden diese doch etwas schwierigen Voraussetzungen der Bundesregierung erfüllt.
Einfach einen QR Code auf den Tisch. Der Gast scannt diesen mit dem Smartphone, füllt ihn aus, bestätigt seine Daten und fertig.
So nutzt es dann wirklich etwas und Bußgelder brauchen gar nicht erst in Betracht gezogen werden. Warum eigentlich immer so schwer, wenn es auch ganz einfach geht. Daneben kann man so auch auf dem Smartphone direkt noch die Speisekarte einsehen, für alle, die wirklich Kontaktlos ohne die Berührung der hauseigenen Karte etwas aussuchen möchten.
Bestandteil des Systems: