offener Brief an Regierung

DEHOGA fordert Lösungen für das Gastgewerbe

23.04.2021

Guido Zölliick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), betont, dass es aktuell wichtiger als je zuvor sei, wirksame Unterstützung für alle von den Lockdown-Beschlüssen betroffenen gastgewerblichen Unternehmen zu leisten“. Er verwies darauf, dass die Branche nun schon seit sechs Monaten im zweiten Lockdown befinde und ums Überleben kämpfe. Verzweiflung und Existenzängste nähmen dramatisch zu, weswegen er neben schnellen und wirksamen Finanzhilfen auch eine Verlängerung des Infektionsschutzes sowie ein schnelleres Tempo beim Impfen und eine Perspektive für die Hotellerie und Gastronomie fordert.


Zöllick übte darüber hinaus Kritik an dem neuen Infektionsschutzgesetz, da dort keine Entschädigungs- oder Kompensationsregelung für die Unternehmen verankert worden sei, deren Geschäftsbetrieb untersagt wird.
„Wenn dem Gastgewerbe ein Sonderopfer für die Allgemeinheit und die übrige Wirtschaft abverlangt wird, muss eine finanzielle Entschädigung erfolgen."

 

Ob und wann die bundesweite Notbremse wirke, sei zudem völlig offen, so Zöllick weiter und betont. „Wir erwarten jetzt eine maximale Kraftanstrengung zur Beschleunigung des Impfens. Gleichzeitig sind jetzt die Bundesländer gefordert, die Öffnungen unserer Branche verlässlich zu planen.“


Auch die Auszahlung der noch ausstehenden November- und Dezemberhilfen müsse schneller gehen, da es immer noch Unternehmen gibt, die dringend auf diese warten. Besonders betroffen sind laut Zöllick Unternehmen, die ihre Anträge erst Ende Februar stellen konnten. Auch bei der Überbrückungshilfe III zieht Zöllick noch Nachbesserungsbedarf: „Es ist ein Gebot der Stunde, jetzt die Hilfslücken zu schließen, damit auch das Überleben der größeren Unternehmen gewährleistet ist.“


Die Forderung auf die Aussetzung der Inzolvenzantragspflicht begründete Zöllick damit, dass es nicht sein könne, „dass Unternehmen ab dem 1. Mai Insolvenz anmelden müssen, nur weil die staatlichen Hilfen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht rechtzeitig bei ihnen angekommen sind oder die notwenigen Verbesserungen des aktuellen Förderprogramms noch ausstehen.“

 

 

Quelle: DEHOGA

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