Überbrückungshilfe 3 Förderung Digitalisierung

Lockdown-Überbrückungshilfe 3 und Förderung im Bereich Digitalisierung

11.02.2021

Trotz erneutem Lockdown bietet die Überbrückungshilfe 3 Perspektiven.

Mit der Überbrückungshilfe 3, die ab sofort beantragt werden kann, und für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 beschlossen wurde, entstehen erstmalig Perspektiven und Chancen für die Hotellerie. Mit einigen Zusatzelementen gibt die Bundesregierung Anreize das über Jahre vernachlässigte Thema Digitalisierung zu fördern. Eine vernünftige, perspektivische und längst überfällige Entscheidung.

 

Doch was bedeutet dieses für Sie als Hotelier jetzt genau?

Wir haben uns einmal für Sie schlau gemacht.  Digitalisierungsprojekte werden von der Bundesregierung einmalig mit einer Summe von bis zu 20.000 Euro gefördert. Hierbei sind jene Kosten förderungsfähig, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Zu den förderungsfähigen Kosten der Digitalisierung zählen beispielsweise der Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops sowie die Eintrittskosten bei großen Plattformen.

Einziger Haken: Es handelt sich um eine einmalige Förderung, die daher nicht auf verschiedene voneinander unabhängige Projekte aufteilbar ist.

 

Die Förderung wird nicht seperat beantragt sondern im Rahmen des regulären Antrags für die Überbrückungshilfe III. Der Antrag muss über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt oder über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten hierfür werden ebenfalls bezuschusst.

 

Voraussetzung für die Überbrückungshilfe III sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Unternehmen, die keine November- und/ oder Dezemberhilfe beantragt haben, können auch für diese Monate die Überbrückungshilfe 3 beantragen.

 

Wie setzen Sie die Förderung optimal ein?

Es handelt sich bei dem Angebot der Regierung um eine einmalige Chance, die ergriffen werden sollte. Allerdings muss auch gut durchdacht werden, wofür die Förderung eingesetzt wird, da eine Aufteilung nicht möglich ist. Investiert man beispielsweise nur 1.000 Euro in die eigene Digitalisierung, so hat man quasi 19.000 Euro verschenkt. Zu beachten ist aber auch, was gefördert wird, denn nicht alles was digital ist, wird auch im Rahmen der Förderung anerkannt.

 

Aus diesem Grund haben wir drei unterschiedliche Digitalisierungspakete entwickelt, die sich an die Bedürfnisse der Hotels aber auch an die Förderungsbedingungen anpassen.

Alle unsere Pakete haben das Ziel, den Vertrieb der Hotellerie zu digitalisieren und zu fördern und so mehr provisionsfreie Direktbuchungen zu erziehlen.

 

In jedem Paket ist eine einjährige Präsenz auf INSIDE - DAS Hotelportal sowie auf der Deutschen Tourismusboerse, der ersten digitalen Publikumsmesse für die Hotellerie, enthalten. Darüber hinaus enthält jedes Paket die Erstellung einer digitalen Gästemappe inklusive Meldeschein, die Einbindung eines Shopsystem für den Verkauf von Gutscheinen und Artikeln sowie die Einbindung sämtlicher Suchmaschinenoptimierungsprozesse. Dies stellt sicher, dass Sie online optimal gefunden werden und mehr Buchungen erzielen. Darüber hinaus ist in dem Digitalisierungspaket II noch eine monatliche Impulsaktion, um ihre Gäste zu klassifizieren und zu binden, inkludiert sowie bei dem Digitalisierungspaket III die professionelle Erstellung einer Homepage für Ihr Hotel.

 

Wünschen Sie weitere Beratung?

Da das Thema Überbrückungshilfe III und Digitalisierungsförderung kompliziert und unübersichtlich sein kann, bieten wir hierzu Webinare in Form von Strategieworkshops an. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen, daran teilzunehmen!

 

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