Förderfähige Maßnahmen Hotelier Geld

Welche Investitionen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig?

23.04.2021

Bis zu 100% Förderung - Doch für was genau?

Die Überbrückungshilfe III bezuschusst betriebliche Fixkosten und Investitionen in Digitalisierung und Hygienemaßnahmen mit bis zu 100 Prozent. Bei vielen Hoteliers und Gastronomen gibt es jedoch Unsicherheiten, welche Maßnamen genau gefördert werden, da dies vom BMWI nicht genau ausgeführt wurde.


Der DEHOGA hat nun in einem Mitgliederrundschreiben eine Liste veröffentlicht, die zeigt, welche Maßnahmen förderungsfähig sein könnten.


Hoteliers und Gastronomen können beispielsweise die Kosten für die Einrichtung eines Onlineshops, digitales Marketing, wie Social Media, SEO oder E-Mail-Marketing, sowie die Bearbeitung des Internetauftritts und die Digitalisierung der Gästemappe bzw Speisegarte. im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattet bekommen. Ebenfalls Förderfähig im Rahmen der Digitalisierung sind unter anderem die Anschaffung von Hardware, der Ausbau des WLANs, Glasfaserkabel sowie die Anschaffung von einer cloudbasierten Telefonanlage, Smartphone oder Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung und Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware.


Im Rahmen der Hygienemaßnahmen beziehungsweise Maßnahmen zur temporären Verlegung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche werden neben den Personalkosten zur Umsetzung der Maßnahmen auch die Kosten für Produkte, die der Hygiene dienen übernommen.


Hierunter fallen beispielsweise:

  • Desinfektionsmittel, Trennwände, Plexiglas und Luftfilter
  • Klima- und Lüftungsanlagen
  • Schnell- beziehungsweise Selbsttests für Gäste und Mitarbeiter
  • Handtrockner und Gasreiniger mit UVC-Licht
  • Einbau neuer Fenster
  • Umrüstung auf kontaktlose Türschließanlagen
  • Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen, Windschutz, Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern, Überdachung)
  • Wechsel auf eine mit höherer Temperatur spülende Gläserspülmaschine

 

 

Die Liste beruht auf dem Mitgliederrundschreiben des DEHOGA und ist ohne Gewähr.

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